Position | Land/Region Oberösterreich, Bezirk Rohrbach, Gemeinde Neustift im Mühlkreis 33 N 408264 / 5371600 UTM/WGS84 | |||||||||||
Beschreibung | Objektbeschreibung Der Galgen Rannariedl besteht aus einer rund fünf Meter hohen, viereckigen Säule aus Bruchsteinen. In der Mitte verjüngt sich die Säule stufenartig. Oben und rund einen Meter über dem Boden besitzt die Säule durchgängige Kanäle, die, so der erste Eindruck, dazu dienten Holzbalken aufzunehmen. Der Galgen befindet sich jedoch direkt am Rande des Steilabfalls zur Donau auf schrägem Gelände. Da die Kanäle in Richtung des Geländegefälles ausgeführt sind, hätte eine zweite Säule entweder deutlich kleiner oder größer als die bestehende Säule hätte sein müssen, um die Montage eines horizontalen Verbindungsbalkens zu erlauben. Andererseits sprechen sowohl Litschel1 als auch ein Artikel von 19622 davon, daß eine Säule bis auf einige Mauersteine verfallen sei und die andere bereits verfallen. Möglicherweise wurde die besser erhaltene Säule in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts rekonstruiert und dabei die seltsamen Kanäle geschaffen. Historischer Kontext Es handelt sich bei dem Bauwerk um das ehemalige Hochgericht des Landgerichts Rannariedl, das auf der Burg bzw. dem Schloß gleichen Namens seinen Sitz hatte.3 Das Gebiet war ursprünglich passauischer Stiftsbesitz und daher zum passauischen Landgericht gehörig, jedoch bald zwischen Bayern und Österreich umstritten. Nach vielfachen Verkäufen kam Rannariedl nach einem Erbfolgekrieg schließlich am 15. Jänner 1506 unter die landesfürstliche Hoheit des österreichischen Erzherzogs. Ab dieser Zeit übte die Herrschaft die hohe Gerichtsbarkeit aus, ohne daß dies von Passau noch bestritten worden wäre. Der Landgerichtssprengel dehnte sich von der Burg an der Donau nach Norden bis zur Einmündung des Stierbaches in die Ranna aus und konnte in Folge über Wildenranna bis zum Dreisesselberg erweitert werden. Als Folge des österreichischen Erbfolgekriegs wurde in einem Staatsvertrag am 1. Dezember 1765 das Gebiet zwischen Wildenranna und Dreisesselberg dem Hochstift Passau übergeben, das dieses bis zu dessen Auflösung noch 38 Jahre verwaltete. Der südliche Teil wurde dauerhaft Österreich zugeschlagen.4 Über den Galgen selbst wissen wir, daß am 17. Juni 1575 von der Regierung ein neues "bestandhaftes" Hochgericht mit zwei gemauerten Säulen bewilligt wurde, welches nicht nächtens zerstört werden konnte. Dies deutet darauf hin, daß - vermutliche hölzerne - Vorgängerkonstruktionen beschädigt worden waren. Überliefert ist eine Hinrichtung: am 10. April 1609 wurde eine Frau mit dem Schwert vom Leben zum Tod befördert.5 Standort und Lage Das Objekt, seinerzeit im untersten Teil des Landgerichtssprengels gelegen - die Grenze zum Landgericht Nieder-Kessla verlief am anderen Donauufer6, befindet sich einige hundert Meter westlich der Ortschaft Dorf, wie bereits beschrieben, auf der Geländestufe die zur Donau abfällt. Vom Donautal aus war der Galgen gut sichtbar, nicht jedoch von Schloß Rannariedl. Von der Ortschaft führt ein Fahrweg nach Westen der in Richtung des Galgens führt, die letzten 150 Meter muß man zu Fuß über eine Wiese gehen. Der Weg ist gut beschildert. __________________ 1 [Litsc70] 2 [Muehl71] 3 [LGK; Blatt 1a und 4], hier ist die Richtstätte jedoch nicht verzeichnet. 4 [Strna05; S. 148/(230)-159/(241)], [LGKE1-1; S. 13] 5 [Kollr99; S. 106] 6 [LGK; Blatt 4] Literatur: [Litsc70], [Kamme98], [Kollr99; S. 106], [DehioOM; S. 499] Siehe auch: Urlaubskapelle Rannariedl | |||||||||||
Bilder/Plan |
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